z'mitts drin Nr. 05/2022
Übereinkommen der UNO über die Rechte von Menschen mit Behinderungen: • Ermöglichen von Vielfalt Öffnung der Dienstleistungen für alle Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und Mehrfachbehinderung. • Ermächtigung durch Wahlmöglichkeiten Dies erreichen wir durch zeitlich und inhaltlich flexible und durchlässige Angebote (Angebots- diversifikation). Dies auch in Koordination/Kooperation mit anderen sozialen Dienst- leistungsanbietern. • Förderung von Inklusion Wir erreichen Inklusion durch bedarfsgerechte Arbeits-, Wohn- und Begleitangebote. Mit dieser Ausdifferenzierung der Angebote sollen sowohl Überbehütung als auch Ver- wahrlosung vermieden werden. Strategische Leitlinien zur Umsetzung der Auflagen der UN-BRK und des Leitbilds des Kantons Strategische Stossrichtungen • Bedarfs- und Bedürfnisorientierung Entwickeln von neuen bedarfs- und bedürfnisorientierten Arbeits-, Bildungs-, Wohn- und Freizeit- angeboten mit Fokus «Inklusion und Lebensqualität». Bedarfsübersteigende Bedürfnisse sollen individuell mit privaten Drittmitteln finanziert werden. • Zielgruppenerweiterung Bei der Zielgruppe der SSBL sind aufgrund der Bedarfs- und Bedürfnisorientierung keine Einschränkungen innerhalb des bestehenden Tätigkeitsgebiets «kognitive und mehrfache Behinderung» vorzusehen. Somit bleibt die SSBL eine flexible Organisation für die bedarfsgerechte Begleitung von Menschen mit kognitiver und mehrfacher Behinderung, unabhängig des Behinderungsgrades. • Best-Practice-Orientierung Die Angebotsentwicklung soll sich nebst eigener Initiativen an Best-Practice-Beispielen aus dem In- und Ausland ausrichten. • Optimierung Zusammenarbeit Zusammenarbeiten mit anderen ausgewählten sozialen Organisationen bei der Angebotsgestaltung, falls damit der Bedarf besser abgedeckt werden kann und die Wahlfreiheit der Klientinnen und Klienten dadurch erhöht wird. 5
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