Jahresbericht 2021

Finanzbericht 2021 der Stiftung für Schwerbehinderte Luzern SSBL 81 Erläuterungen zur Jahresrechnung 33 Eventualverbindlichkeiten CHF 1 ’ 000 31 . 12 . 21 31 . 12 . 20 Bürgschaften, Garantieverpflich- tungen und Pfandbestellungen zugunsten Dritter 0 0 Weitere Verpflichtungen mit Eventualcharakter 3 ' 241 3 ' 787 Total 3 ' 241 3 ' 787 Es handelt sich um die Verpflichtung der bis 2008 erhaltenen Baubeiträge des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV), Bern. Bei einer allfälligen Veräusserung oder Umnutzung der Liegenschaften innerhalb von 25 Jahren sind diese Beiträge zurückzubezahlen, falls der Erlös nicht in eine Ersatzinfra- struktur reinvestiert wird. Die Verpflichtung dieser BSV-sub- ventionierten Liegenschaften reduziert sich um jährlich 1 / 25 . Die letzten Verpflichtungen laufen 2033 aus. 34 Transaktionen mit nahestehenden Personen und Organisationen 2021 wurden der Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG) rund CHF 46 . 9 Mio. (Vorjahr: CHF 47 . 2 Mio.) und der Dienststelle Volksschulbildung (DVS) rund CHF 442 ’ 400 (Vorjahr: CHF 527 ’ 500 ) für Dienstleistungen in Rechnung gestellt. Das Honorar der Finanzkontrolle des Kantons Luzern als statutarischer Revisionsstelle ist unter Punkt 36 , «Revisionshonorare», ausgewiesen. Die nahestehende Leberer-Stiftung Weidmatt Wolhusen hat der SSBL im Jahr 2021 keine Projektbeiträge gespendet (Vorjahr CHF 13 ’ 000 ). Marcel Schlecht, dem Ehemann von Geschäftsleitungsmit- glied Manuela Schlecht-Huber, wurden für seine Tätigkeit als Kursleiter Kinaesthetics im Berichtsjahr insgesamt CHF 13 ’ 000 (Vorjahr: CHF 34 ’ 980 ) ausbezahlt. 35 Entschädigung für leitende Organe Die Entschädigungen an Stiftungsrat, Geschäftsleitung und nahestehende Personen sind ausführlich im Nonprofit- Governance-Bericht 2021 offengelegt. 2021 wurden den Stiftungsrätinnen und -räten für ihre Organtätigkeit in dieser Funktion, als Mitglieder eines Stiftungsratsausschusses jeg- licher Art von direkten und indirekten geldwerten Leistun- gen inklusive Spesen insgesamt CHF 143 ’ 533 (Vorjahr: CHF 157 ’ 179 ) ausbezahlt, davon an die Präsidentin CHF 43 ’ 000 (Vorjahr: CHF 39 ’ 920 ). Die Entschädigungen der Geschäftsleitung unterliegen der kantonalen Besoldungsordnung. Die gesamte Entschädi- gung betrug 2021 für 5 . 8 Vollzeitäquivalente CHF 1 ’ 020 ’ 892 (Vorjahr: 6 . 8 Vollzeitäquivalente, CHF 1 ’ 171 ’ 024 ), davon für den Geschäftsführer CHF 208 ’ 989 (Vorjahr: CHF 216 ’ 396 ). 36 Revisionshonorare Das Honorar der Finanzkontrolle des Kantons Luzern ist für 2021 mit CHF 40 ’ 000 abgegrenzt (Vorjahr CHF 30 ’ 000 ). Es wurden keine Beratungsleistungen seitens der Revisions- stelle erbracht. Die Erhöhung basiert auf einer Zusatzprü- fung der Spartenrechnung, der Fondsrechnung sowie des Betriebsabrechnungsbogens. 37 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Zwischen dem Bilanzstichtag und dem Datum der Veröffent- lichung dieses Jahresabschlusses ist kein Ereignis eingetreten, das einen wesentlichen Einfluss auf die Jahres- rechnung 2021 hat. Die vorerwähnte Zusatzprüfung der Finanzkontrolle des Kantons Luzern bestätigte, dass sämtliche Prüfungspunkte (Einhaltung der rechtlichen Vorgaben SEG, Umsetzung der Kostenumlage auf die Kostenträger, Konsequenzen der Fonds-Umschichtungen 2019 - 2021 auf Kostenträger, zweck- entsprechende Verwendung von Spendengeldern) per 31 . Dezember 2021 eingehalten wurden und zu keiner Korrektur der Jahresrechnung führten. 38 Genehmigung der Jahresrechnung Der Stiftungsrat hat die vorliegende Jahresrechnung und die Erfolgsverwendung (Zuweisung von CHF 1 ' 180 ' 000 ans Organisationskapital) anlässlich seiner Sitzung vom 14 . Juni 2022 genehmigt und zur Abgabe an die Zentralschweizeri- sche BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) sowie alle Stake- holder freigegeben. Der Stiftungsrat beantragt der Stif- tungsaufsicht, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen. Der Stiftungsrat publiziert den Jahresbericht gemäss Auf- trag aus der Eignerstrategie des Kantons auf seiner Website und stellt Exemplare der Dienststelle für Soziales und Gesell- schaft (DISG) und der Kommission für soziale Einrichtungen (KOSEG) zur Verfügung.

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