Jahresbericht 2021
70 Finanzbericht 2021 der Stiftung für Schwerbehinderte Luzern SSBL 5. Fonds für Infrastrukturverbesserungen Nebenbetriebe/Kultur Dieser Fonds dient für Infrastrukturverbes- serungen von Nebenbetrieben/Kultur durch zweckbestimmte Spenden, Erbschaften, Legate, Beiträge der Denkmalpflege. Schwankungsfonds SEG und VBG Dem jeweiligen Schwankungsfonds SEG und VBG wird ein resultierender Mehrertrag aus den einzelnen Sparten zugewiesen. Verluste sind bis zu einem Saldo von CHF 0 aus dem Schwankungsfonds SEG oder VBG zu decken. Den jeweiligen Schwankungsfonds überstei- gende Verluste werden im Organisationskapital als negative Schwankungsfonds SEG und/oder VBG ausgewiesen. Einbezahltes Stiftungskapital Das Stiftungskapital von CHF 220’000 wurde von den Gründerinnen und Gründern am 16. Novem- ber 1971 einbezahlt. Gestützt auf den Entscheid vom 25. September 1990 des Regierungsrates des Kantons Luzern als Aufsichtsbehörde, hat die Stiftung auf dem Weg der Fusion in analoger Anwendung von Art. 748 OR und aufgrund der Bilanzen per 31. Dezember 1988 sämtliche Akti- ven und Passiven der Stiftung «Erziehungsheim Rathausen», in Rathausen, Gemeinde Ebikon, übernommen. Das Stiftungskapital erhöhte sich aufgrund dieser Fusion um 40’000 Franken auf 260’000 Franken. Diese Erhöhung wird der Sparte Nebenbetriebe/Kultur zugewiesen, da die Klostergebäulichkeiten der Stiftung mit der Fusion zugegangen sind. Gebundenes Kapital Dem gebundenen Kapital werden die aus der Spartenrechnung Nebenbetriebe/Kultur mög- lichen Jahresüberschüsse oder Entnahmen zugewiesen. Freies Kapital Das erarbeitete freie Kapital repräsentiert die nicht tariflich bedingten Jahresüberschüsse, ge- neriert durch nicht verwendete freie Spenden, Erbschaften und Legate. Interne Leistungsverrechnungen (ILV) Der interne Dienstleistungs- und Warenaus- tausch ist reglementiert und basiert auf dem Selbstkostenprinzip, das heisst Marktpreis ab- züglich marktüblicher Marge. Unentgeltliche Leistungen (Freiwilligeneinsatz) Möglichkeiten für Freiwilligeneinsätze sind: Spaziergänge, Fahrdienst, Einkaufen, Beglei- tung (Coiffeur, Gottesdienst, Kaffee trinken), Unterhaltung (Kartenspiele, Würfelspiele usw.), Mithilfe in Projektwochen, Unterstützung bei Haushaltsarbeiten, Kochen von Mahlzeiten oder Arbeiten im Garten- und Gebäudeunterhalt, Unterhalt von Fahrzeugen. Die freiwilligen Hel- ferinnen und Helfer erhalten als Anerkennung einen Freiwilligenausweis mit den geleisteten Stunden. Die effektiven Spesen werden ver- gütet. Der Freiwilligeneinsatz wird ausgewertet. Das regelmässige Gespräch – einzeln oder angeleitet in Gruppen – dient dem Erfahrungs- austausch, der gegenseitigen Unterstützung und der Auswertung des geleisteten Einsatzes. Transaktionen mit nahestehenden Personen Diese werden im Nonprofit-Governance-Be- richt auf Seite 81 offengelegt. Als nahestehende Person (natürliche oder juristische) wird ferner betrachtet, wer direkt oder indirekt einen bedeutenden Einfluss auf finanzielle oder ope- rative Entscheidungen ausüben kann oder mit Organmitgliedern verbunden ist. Ausserbilanzgeschäfte Die Ausserbilanzgeschäfte beinhalten Eventual- verpflichtungen und Pfandrechte sowie weitere nicht zu bilanzierende Verpflichtungen, insbe- sondere Bürgschaften und Pfandbestellungen gemäss Art. 663b Abs. 2 OR (in der Regel an kreditgebende Banken) sowie operative Lea- singverträge (ohne Zinskosten). Die Bewertung erfolgt per Bilanzstichtag zum Jahresendkurs aufgrund der vorhandenen Verträge. Erläuterungen zur Jahresrechnung
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