Jahresbericht 2021

68 Finanzbericht 2021 der Stiftung für Schwerbehinderte Luzern SSBL oder Herstellungskosten bewertet inklusive Planungs-, Projektierungs- und Entwicklungskos- ten. Nicht aktiviert werden vor- und nachgelagerte Kosten wie Situationsanalysen, Grundlagenforschung, Roll-out und Schulung der Mitarbeitenden. Immaterielle Werte werden über folgende zu erwartenden Nutzungsdauern linear abgeschrieben: • Betriebssysteme, Softwarelizenzen 3–7 Jahre • Patente, Marken- und Vertragsrechte 3 Jahre • Übrige immaterielle Werte 3 Jahre Nebenbetriebliche Liegenschaften Die Liegenschaften werden im Sinne von Ziff. 14 FER 18, als Renditeliegenschaften klassifiziert. Dabei handelt es sich um nicht betriebsnot- wendige Objekte, die über einen längeren Zeitraum gehalten und bewirtschaftet werden. Baulandreserven, deren künftige Nutzung noch nicht feststeht, werden ebenfalls als Anlage- immobilien klassiert. Die Bewertung der Anla- geliegenschaften erfolgt zum Anschaffungs- wert oder zum tieferen Marktwert. Allfällig über den Anschaffungswerten liegende höhere Marktwerte werden zu Informationszwecken in der entsprechenden Erläuterung ausgewiesen. Wertminderung von Vermögenswerten (Impairment) Mindestens zu jedem Bilanzstichtag wird beur- teilt, ob Anzeichen einer Wertbeeinträchtigung der Buchwerte der Aktiven zu berücksichtigen sind. Liegen Indikatoren einer nachhaltigen Werteinbusse vor, wird eine Berechnung des realisierbaren Wertes durchgeführt (Impair- ment-Test). Ein Verlust aus Wertbeeinträchti- gung wird erfolgswirksam erfasst, falls der aktuelle Buchwert höher ist als der erzielbare beziehungsweise kalkulierte Wert. Fremdkapital Aufgenommene Fremdmittel werden zum Nominalwert bilanziert. Finanzverbindlichkeiten setzen sich aus verzinslichen Kontokorrent- krediten von Banken und Finanzleasingverbind- lichkeiten sowie aus verzinslichen und nicht- verzinslichen Darlehen Dritter zusammen. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden zum Nominalwert bewertet. Vorauszahlungen Vorauszahlungen von Kundinnen und Kunden werden in den übrigen kurzfristigen Verbindlich- keiten separat erfasst und zum Zeitpunkt der Fakturierung beziehungsweise des Schlussrech- nungseingangs gegen diese nettiert. Vorauszahlungen an Lieferanten für Anlagen im Bau werden – sofern wesentlich, das heisst grösser als 0.25 Millionen Franken und länger als sechs Monate – unter diesen aktiviert. Übrige Vorauszahlungen an Lieferanten sind unter «Üb- rige kurzfristige Forderungen» ausgewiesen. Rückstellungen Rückstellungen sind wahrscheinliche Verpflich- tungen, die bezüglich Fälligkeit und Höhe noch ungewiss sind, jedoch im folgenden Geschäfts- jahr oder später anfallen sollten. Sie sind vom Management auf Basis des ungünstigsten Werteszenarios sowie der höchstmöglichen Eintrittswahrscheinlichkeit zu bestimmen. Neue Rückstellungsfälle beziehungsweise allfällige bestehende Rückstellungswerte sind gemäss diesen Managementeinschätzungen erfolgswirk- sam einzubuchen beziehungsweise anzupassen. Beiträge für realisierte Infrastrukturen Die Beiträge für realisierte Infrastrukturen weisen die Höhe des durch zugewiesene Spenden, Erbschaften, Legate sowie Subven- tionsbeiträge finanzierten Teils aus und bezwecken in den Folgejahren die volle oder teilweise Neutralisierung der jährlichen Bruttoabschreibungen in der Erfolgsrechnung. Im Anlagespiegel des Finanzberichts ist der zweckgebundene Finanzierungsanteil gemäss Swiss GAAP FER 21.6 auszuweisen. Die Beiträge werden in der Höhe der jährlichen Abschreibungs- quote der spendenfinanzierten Sachanlage über die passivierten Beiträge für realisierte Infrastrukturen abgebaut. Erläuterungen zur Jahresrechnung

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