Jahresbericht 2021

66 Finanzbericht 2021 der Stiftung für Schwerbehinderte Luzern SSBL Erläuterungen zur Jahresrechnung Rechnungslegungs- und Bewertungsgrundsätze Allgemeines Unter dem Namen Stiftung für Schwerbehinder- te Luzern SSBL besteht eine Stiftung im Sinne von Artikel 80 ff. (personifiziertes Zweckvermö- gen) des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, mit Sitz in Ebikon. Zweck ist die Förderung der sozialen Eingliederung behinderter Menschen sowie deren Begleitung in allen Lebensbereichen. Die Stiftung bietet Wohn-, Förder- und Beschäf- tigungsmöglichkeiten sowie integrative Mass- nahmen für Erwachsene und Kinder im Vorschul- alter mit geistiger Behinderung an. Soweit die Erfüllung des Stiftungszwecks nicht beeinträch- tigt wird, kann die Stiftung bestimmte Anlagen auch für Bildungszwecke und andere Zwecke zugänglich machen. Aufgrund der Überschrei- tung der Schwellenwerte gemäss Art. 727 Abs. 1 Ziff. 2 OR unterliegt die SSBL einer ordentlichen Revision. Basis der Rechnungslegung Die Rechnungslegung erfolgt per Bilanzstichtag 31. Dezember in Übereinstimmung mit Art. 961 ff. des Obligationenrechts, dem Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG), dem Volksschul- bildungsgesetz (VBG), der Verordnung (SEV) sowie den Weisungen und Merkblättern des Kantons Luzern, dem Rechnungslegungsstan- dard Swiss GAAP FER sowie den nachfolgenden Rechnungslegungs- und Bewertungsgrundsät- zen. Die Offenlegung ist identisch mit der inter- nen Berichterstattung (Management-Approach). Wichtige Annahmen und Quellen von Unsicher- heiten bei den Einschätzungen Die Rechnungslegung erfordert vom Manage- ment auch Schätzungen und Annahmen, die die Höhe der ausgewiesenen Aktiven und Passiven sowie Eventualverbindlichkeiten und -forderun- gen zum Zeitpunkt der Bilanzierung, aber auch Aufwendungen und Erträge der Berichtsperiode beeinflussen. Die Annahmen und Einschätzungen beruhen auf Erkenntnissen aus der Vergangen- heit und verschiedenen Faktoren, die unter den gegebenen Umständen als zutreffend erachtet werden. Die effektiv später eintreffenden Er- gebnisse können von diesen Schätzungen ab- weichen. Die Annahmen und Einschätzungen werden laufend überprüft und gegebenenfalls angepasst. Das Anlagevermögen sowie die übrigen Aktiven werden bei Anzeichen von Wertverminderung überprüft. Zur Beurteilung, ob eine Wertverminderung vorliegt, werden Einschätzungen und Beurteilungen durch das Management vorgenommen. Brutto- und Nettoumsatz Erträge aus Dienstleistungen und Verkäufen werden zum Zeitpunkt erfasst, in dem die Leistungen erbracht oder die Produkte geliefert wurden, nach Abzug von Erlösminderungen und Mehrwertsteuer. Die Erträge werden leis- tungs- und periodengerecht abgegrenzt. Spenden werden zum Zeitpunkt des Zahlungs- eingangs erfasst, wobei unterschieden wird, ob diese einer Zweckbestimmung unterliegen oder nicht. Legate werden zum Zeitpunkt der gesicherten, rechtmässigen Forderung oder bei Zahlungseingang erfasst. Die wichtigsten Erlösquellen der SSBL sind: • Kantone und Gemeinden: 70 Prozent • Selbstzahler (Kostgeld): 25 Prozent • Spenden/Beiträge/diverse Erträge: 5 Prozent Die Prozentangaben sind durchschnittliche Angaben über die letzten Jahre. Bei den Erlösen von Kantonen und Gemeinden überwiegt klar der innerkantonale Anteil mit rund 95 Prozent gegenüber dem ausserkantonalen Anteil mit rund fünf Prozent. Aufwände Die Aufwände werden leistungs- und perioden- gerecht abgegrenzt. Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel enthalten Kassenbestände, Postkonto- und Bankguthaben.

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