Jahresbericht 2021
Nonprofit-Governance-Bericht 2021 der Stiftung für Schwerbehinderte Luzern SSBL 37 8. Externe Aufsicht Die SSBL untersteht der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) in Luzern. Die Aufsichtstätigkeit stützt sich auf die Praxis des Bundesgerichts zu Artikel 84 Absatz 2 ZGB, der lautet: «Die Aufsichtsbehörde hat dafür zu sorgen, dass das Stiftungsvermögen zweck- gemäss verwendet wird.» Die Hauptaktivitäten der Aufsichtsbehörde umfassen die (fakultative) Vorprüfung von Stiftungsprojekten (Urkunden, Reglementen, Investitionen), die jährliche Kontrolle der Rechenschaftsablage sowie all- fällige Statutenänderungen. Jährlich werden der vorliegende Jahresbericht, die aktualisierten Reglemente, gemäss Vorgabe ZBSA, sowie die aktuelle Liste der Stiftungsratsmitglieder ein- gereicht. Die DISG (Dienststelle für Soziales und Gesell- schaft) und die DVS (Dienststelle Volksschulbil- dung) des Kantons Luzern führen zur Überwa- chung ihrer Auflagen Aufsichtsbesuche durch. 2021 fanden keine Aufsichtsbesuche statt. Alle verfügten Korrekturen der Lebensmittelkontrol- len wurden erledigt. Die Umsetzung der Verbes- serungsmassnahmen aus dem externen Arbeits- sicherheitsaudit (ASA) im Wohnhaus Wisstanne wurden für 2022 terminiert. Die Kontrollen durch das Starkstrominspektorat bestätigen den allgemein guten Zustand der SSBL-Objekte. Es traten keine gravierenden Mängel auf. 9. Informationspolitik Der vorliegende umfassende Jahresbericht wird nach dem Grundsatz «internes Reporting = externes Reporting» erstellt und dient vor allem den Stakeholdern (Kantonsverwaltung, Politik, Angehörigen, Vertretungen, Mitarbeitenden usw.). Er wird nur in kleiner Auflage gedruckt und steht der Öffentlichkeit unter www.ssbl.ch/ publikationen zum Download zur Verfügung. Das SSBL-Magazin «z’mitts drin» erscheint ein- bis zweimal pro Jahr und informiert die breite Bevölkerung und alle Spenderinnen und Spen- der über die Aktivitäten der SSBL. Die Vertretungen und Angehörigen erhalten zweimal im Jahr wichtige Detailinformatio- nen sowie Berichte über Aktivitäten aus den verschiedenen Bereichen in Form eines «Info- Magazins», das über alle Geschäftsbereiche der SSBL informiert. Diese Informationen werden künftig auch elektronisch, mittels Extranet, verfügbar gemacht. Die Mitarbeitenden werden an Sitzungen, mittels E-Mail-Rundschreiben des Geschäfts- führers, über das Intranet und mit der Mitarbei- tendenzeitschrift «Bumerang» (vierteljährlich) informiert. Die jährliche Personalinformations- veranstaltung ist 2021 coronabedingt entfallen und ist im Juni 2022 geplant. Alle Stakeholder werden repetitiv aufgefordert, sich als Follower auf den SSBL-Social-Media- Kanälen einzutragen sowie die Newsletter auf www.ssbl.ch und www.geschenkshopssbl.ch zu abonnieren. Emmen, 17. Juni 2022 Dr. Esther Schönberger Präsidentin des Stiftungsrates Jim Wolanin Vizepräsident des Stiftungsrates Pius Bernet Geschäftsführer
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