Jahresbericht 2021
36 Nonprofit-Governance-Bericht 2021 der Stiftung für Schwerbehinderte Luzern SSBL 6. Managementbewertung Die Geschäftsleitung muss nebst den gesetz- lichen Rahmenbedingungen auch die Vorgaben folgender Gremien einhalten: • Dienststelle für Soziales und Gesellschaft des Kantons Luzern – DISG (Gesundheits- und Sozialdepartement) • Dienststelle für Volksschulbildung – DVS (Departement Bildung und Kultur) • Referenzsystem INSOS Q, des Branchenver- bandes INSOS Schweiz • Qualitätsmanagement-Label «NPO Management Excellence», in Anlehnung an ISO 9001 • Vorgaben von Swiss GAAP FER (inkl. FER 21) • 21 Standards des ZEWO-Gütesiegels • Prädikat «Familie UND Beruf» Das Managementsystem (QM) wird monatlich un- ter der Oberaufsicht der Geschäftsleitung aktua- lisiert. Im Bestreben nach mehr Automatisierung wurde ein Projekt zur QM-Digitalisierung ge- startet, und dieses sollte bis 2023 abgeschlossen sein. Die Digitalisierung der Personalprozesse mit «Abacus» wurde weitergeführt und diejenige des Beschaffungsprozesses eingeleitet. Das Geschäftsreglement wurde per 1. Januar 2022 aktualisiert. Das SQS-Aufrechterhaltungsaudit NPO Excellence wurde bestanden und ist bis 2024 erteilt. Die Auflagen für die ZEWO-Zertifizierung wurden erfüllt. Die Hinweise aus dem Medikamentenaudit der See-Apotheke Luzern betrafen vor allem die Themen «Schulung» und «Lagerung» und wurden von den Pflegeteams bearbeitet. Auf Ebene Klientinnen und Klienten fand 2020 eine Vollerfassung der Lebensqualität mit der sensiQoL AG statt. Die Ergebnisse wurden 2021 analysiert und flossen in die individuelle Leis- tungsplanung ein. Mittels eines Fragebogens wurden 2021 alle Ver- tretungen um ein Feedback bezüglich Zusammen- arbeit und Leistungserbringung gebeten. Die durchschnittliche Zufriedenheit der Vertretungen liegt bei 5.35 von 6 Punkten. 36 Sofortmassnah- men wurden punktuell durch die Teamleitun- gen bereits eingeleitet. Die Gesamtanalyse mit Massnahmenfestlegung erfolgt im Jahr 2022. Die Ergebnisse der Mitarbeitendenbefragung 2020 wurden im Jahr 2021 mit den Kadern und Mit- arbeitenden analysiert. Verbesserungsmassnah- men sind in die Jahresplanung 2022 eingeflossen und werden auch in der Strategieentwicklung 2030 aufgeführt. Im Jahr 2021 gingen 1’531 Vorfall-/Fehlermeldun- gen (Vorjahr: 1’314) ein. Das entspricht 4.2 Mel- dungen pro Kalendertag oder 3.8 Meldungen pro Klientin oder Klient. Bei 78 Prozent der Meldungen wurden durch die Teamleitungen Sofortmass- nahmen ausgelöst. Vier Prozent der Vorfälle (68 Meldungen) betrafen Betreuungsthemen. Diese wurden durch die «Fachstellen Wohnen und Arbeiten» analysiert und es wurden Empfehlun- gen abgegeben. Im Jahr 2021 gingen 64 Ideen (Vorjahr: 37) ein, 33 davon konnten umgesetzt werden. 4.9 Ideen wurden pro Monat über das Ideen-Tool ein- gereicht. Daneben wurden viele Ideen direkt und autonom in den einzelnen Teams umgesetzt. Sie erscheinen nicht in dieser Auswertung. 7. Aufsicht Revision Die Revisionsstelle ist gemäss Statuten die kantonale Finanzkontrolle. Claude Brun, leiten- der Revisor, betreut das Mandat seit 2020. Die Revisionsstelle führt ihre Arbeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nach den Grund- sätzen des Berufsstands sowie den Vorgaben des nationalen Prüfstandards durch. Die Revi- sionsstelle erstellt zuhanden des Stiftungsrats einen umfassenden Bericht über die ordentliche Revision. Das Honorar der Revisionsstelle ist für 2021 mit 40’000 Franken abgegrenzt (Vorjahr: 30’000 Franken). Darin eingeflossen ist aufgrund der Weiterentwicklung der Rechnungslegung auch eine Zusatzprüfung des betrieblichen Rech- nungswesens, der Spartenrechnung und der Fondsrechnungen. Nonprofit-Governance-Bericht
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