Jahresbericht 2021

Nonprofit-Governance-Bericht 2021 der Stiftung für Schwerbehinderte Luzern SSBL 35 Entschädigungsregelung Die Entschädigungen von Mitarbeitenden erfol- gen gemäss der kantonalen Besoldungsordnung. Die Honorare der Stiftungsräte wurden mit dem zuständigen Regierungsrat vereinbart, erfüllen die Kriterien der ZEWO und sind Bestandteil des Organisationsreglements. Entschädigung amtierender Stiftungsräte und Stiftungsrätinnen 2021 wurden den neun Mitgliedern des Stif- tungsrates für ihre Tätigkeiten im Rahmen von fünf Stiftungsratssitzungen und einem Work- shop (Vorjahr: 9), von 26 Stiftungsratsaus- schuss-Sitzungen (Vorjahr: 25) sowie für diverse Repräsentationsaufgaben (u.a. 16 Jubiläums- anlässe) insgesamt 143'533 Franken (Vorjahr: 157'179 Franken), davon an die Präsidentin 43'000 Franken (Vorjahr: 39’920 Franken) als direkte und indirekte geldwerte Leistungen in- klusive Spesen ausbezahlt. Entschädigung ehemalige Stiftungsrätinnen und Stiftungsräte Ausgetretene Stiftungsräteinnen und -räte haben in den letzten zwei Jahren keine Zahlungen er- halten. Geschäftsleitung Die gesamte Entschädigung betrug 2021 für 5.8 Vollzeitäquivalente 1’020’892 Franken (Vorjahr: 6.8 VZÄ, 1’171’024 Franken, davon für den Geschäftsführer 208’989 Franken (Vor- jahr: 216’396 Franken). Entschädigungen an nahestehende Personen und Organisationen 2021 wurden der Dienststelle Soziales und Ge- sellschaft (DISG) rund 46.9 Millionen Franken (Vorjahr: 47.2 Millionen Franken) und der Dienststelle Volksschulbildung 442’400 Franken (Vorjahr: 527’500 Franken) für Dienstleistungen in Rechnung gestellt. Das Honorar der Finanz- kommission des Kantons als statutarischer Revisionsstelle ist unter Punkt 8, «Aufsicht – Revision» offengelegt. 2021 sind von der Leberer-Stiftung Weidmatt keine Spenden eingegangen. Dem Ehemann von Manuela Schlecht-Huber wurden für seine Kurstätigkeit für Kinaesthetics insgesamt 13’000 Franken (Vorjahr: 39’920 Franken) ausbezahlt. Bei der Vergabe dieses Auftrags ist Manuela Schlecht-Huber in den Ausstand getreten. Organdarlehen Es bestehen keine Organdarlehen an Mitglieder des Stiftungsrats oder an Mitglieder der Ge- schäftsleitung. 5. Risikomanagement Organisation, Zuständigkeit und Instrumente Der Stiftungsrat definiert, wie Risiken effektiv und effizient gehandhabt werden sollen. Er beurteilt diese jährlich nach einer einheitlichen Methodik, die sich an das COSO-Modell an- lehnt. Er ist auch für die Risikoeinschätzung und Durchsetzung der Massnahmen verantwortlich und wird durch den Verantwortlichen für Ma- nagementsupport in der Umsetzung unterstützt. Der Stiftungsrat hat an seiner Sitzung vom 11. März 2022 eine erneute Risikobeurteilung vorgenommen und die vorgeschlagenen Mass- nahmen vereinbart. Die Risikobeurteilung fliesst auch in die Strategieentwicklung 2030 ein. Beurteilung des internen Kontrollsystems Ein internes Kontrollsystem (IKS) ist für die SSBL aufgrund der gesetzlichen Grössen- kriterien notwendig. Das IKS wird durch das NPO-Excellence-QM-System (basierend auf ISO 9001) unterstützt. Die entsprechenden Linien- vorgesetzten überwachen die Einhaltung der vorgegebenen Kontrollen. Der Leiter Finanzen und Controlling überprüft die Umsetzung des gesetzlich vorgeschriebenen IKS stichproben- weise und beurteilte für 2021 die Wirksamkeit zuhanden der Geschäftsleitung und des Stif- tungsrats als ausreichend und wirtschaftlich. Er bestätigt, dass alle AHV- und Pensionskassen- Beiträge sowie Krankentaggeld-Prämien ord- nungsgemäss bezahlt wurden.

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