Jahresbericht 2021

34 Nonprofit-Governance-Bericht 2021 der Stiftung für Schwerbehinderte Luzern SSBL Nonprofit-Governance-Bericht 4.2 Stiftungsrat Organisation und Zusammensetzung Der Stiftungsrat besteht aus sechs bis neun Mitgliedern. Wahl, Amtsdauer, Aufgaben und Kompetenzen wie auch die Konstituierung des Stiftungsrates sind im aktualisierten Organi- sationsreglement vom 12. März 2021 geregelt. Die Gründerorganisationen sind wie folgt im Stiftungsrat vertreten: insieme durch ihren Präsidenten Beat Amrein-Elmiger, pro infirmis durch den Präsidenten des Beirats Luzern- Nidwalden-Obwalden Jim Wolanin, und Cere- bral Zentralschweiz durch Thomas Waser. Der Mitgründer Kanton Luzern wünscht explizit keine Vertretung im Stiftungsrat. Wahl, Amtszeit und Unvereinbarkeit Die Mitglieder des Stiftungsrats sind im Juli 2019 im Rahmen der Gesamterneuerungswah- len durch den Regierungsrat für weitere vier Jahre bis 2023 gewählt worden. Die maximale Amtsdauer beträgt 16 Jahre. Sie bestimmen aus ihren Reihen das Vizepräsidium. Die Mitglieder des Stiftungsrats sind weder untereinander ver- heiratet, noch nahe verwandt oder verschwä- gert, noch sind sie Partner oder Partnerin eines anderen Stiftungsratsmitglieds. Auf Markus Odermatt, der auf den 31. Dezember 2022 de- missionierte, folgte am 1. Januar 2022 Andreas Kiener. Die Stiftungsrätinnen und Stiftungsräte werden ab Seite 39 vorgestellt. Stiftungsratsausschüsse Analog der Gliederung der Geschäftsbereiche gibt es Stiftungsratsausschüsse (SRA), deren Aufgabe es ist, die dem Stiftungsrat vorzule- genden Anträge mit dem Geschäftsführer und der entsprechenden Geschäftsbereichsleitung vorzubereiten und Empfehlungen abzugeben. Die Stiftungsratsausschussmitglieder haben keine Entscheidungskompetenzen. Das Orga- nisationsreglement mit der Kompetenzen- und Genehmigungsmatrix regelt die Details auf Stufe Stiftungsrat und die Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung. Sitzungsrhythmus und Steuerung Der Stiftungsrat tagt in der Regel fünf- bis neunmal pro Jahr. Er wird regelmässig mit Quartalsberichten, rollenden Forecasts und Ad-hoc-Informationen über den Geschäftsgang bedient. Für die Umsetzung der mehrjährigen strategischen Projekte nimmt der Stiftungsrat die Rolle des Steuerungskomitees wahr. Geschäftsleitung Die Geschäftsleitung setzt sich aus dem Ge- schäftsführer, welcher für die operative Leitung der Stiftung verantwortlich ist, sowie fünf Ge- schäftsleitungsmitgliedern welche für je einen Geschäftsbereich verantwortlich sind, zusam- men. Ende 2021 ging Kurt Brun, Leiter Property Management und Bauprojekte, in Pension. Des- sen Aufgaben wurden dem Geschäftsbereich «Ökonomie und Facility Management» zuge- wiesen. Per 1. Juli 2022 wurde Lea Hörmann als Leiterin des neuen Geschäftsbereichs Arbeiten neues Mitglied der Geschäftsleitung. Mitarbeitendenvertretung (MAV) Die MAV vertritt die Interessen der Mitarbeiten- den und ist Bindeglied zur Geschäftsleitung. Sie tagt acht- bis zehnmal pro Jahr und tauscht sich halbjährlich mit Mitgliedern der Geschäftsleitung und dem SRA Human Resources aus. Interessengemeinschaft der Angehörigen und Vertretungen (IGAV) Die IGAV setzt sich aus Angehörigen und Vertretungen (siehe Seite 50) zusammen. Sie nimmt Ideen, Fragestellungen und Probleme auf und kann diese direkt in die Geschäftsleitung einbringen. Die Geschäftsleitung kann die IGAV bei der Weiterentwicklung von Dienstleistungen einbeziehen. Die IGAV tagt drei- bis viermal im Jahr und trifft sich zweimal im Jahr mit den Führungsverantwortlichen des Stiftungsratsaus- schusses «Kernauftrag».

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