Jahresbericht 2021
32 Nonprofit-Governance-Bericht 2021 der Stiftung für Schwerbehinderte Luzern SSBL 1. Kantonale Eignerstrategie für die SSBL 54 Prozent des Stiftungskapitals hat der Kanton eingebracht. Aufgrund dessen und weil die SSBL einen gewichtigen Leistungsauftrag vom Kanton Luzern seit der Gründung ausführt, nahm der Kanton die SSBL in seine Eignerstrategie, gemäss dem Gesetz über die Public Corporate Governance (G-2012-79), auf. Die aktuelle Eignerstrategie, datiert vom 18. Mai 2021, legt die unternehmeri- schen, wirtschaftlichen, politischen und ökologi- schen sowie die sozialen Ziele für die SSBL fest. Diese Ziele fliessen in die Strategie 2030 ein. Die Eignerstrategie legt auch Vorgaben zur Kontrolle, zur Effizienz und zur Transparenz fest. 2. Grundlagen des Nonprofit-Governance- Berichts Dieser Bericht ist gemäss dem OR und ZGB, Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance, den 21 ZEWO-Standards sowie den kantonalen Gesetzen (Public Corporate Governance), Verordnungen, Weisungen und Leistungsverträgen erstellt worden. Damit sind die Ansprüche aller Stakeholder abgedeckt. Meilensteine in der Entwicklung der SSBL Die Stiftung wurde am 16. November 1971 mit einem Stiftungskapital von 220’000 Franken vom Kanton Luzern (45.5 Prozent), dem Verein der Eltern und Freunde geistig Behinderter Luzern, heute insieme (22.7 Prozent), der Vereinigung der Eltern cerebralgelähmter Kinder, Luzern, heute Cerebral (18.2 Prozent), und von pro infirmis Luzern (13.6 Prozent) gegründet. Ab 1983 hat die Stiftung die leerstehenden Räumlichkeiten des ehemaligen Klosters Rathausen von der Stiftung Erziehungsheim Rathausen gemietet. Gestützt auf den Entscheid vom 25. September 1990 des Regierungsrates hat die SSBL per Fusion die kantonale Stiftung «Erziehungsheim Rathausen» per 31. Dezember 1988 übernommen. Die SSBL wurde in der Folge in die Steuerung der Be- teiligungen des Kantons aufgenommen, da die Gesamtbeteiligung des Kantons neu 54 Prozent beträgt. Statuten Das Organisationsreglement des Stiftungsrats, das Geschäftsreglement, die Leistungsverträge und Leistungsvereinbarungen werden auf der Website gemäss dem Öffentlichkeitsprinzip publiziert. Der Zweckartikel der Statuten lautet: «Die Stiftung bezweckt die Förderung der sozialen Eingliederung behinderter Menschen sowie deren Begleitung in allen Lebensbereichen; Anbieten von Wohn-, Förder- und Beschäftigungsmöglich- keiten sowie integrative Massnahmen für Erwach- sene und Kinder im Vorschulalter mit kognitiver Behinderung. Soweit die Erfüllung des Stiftungs- zwecks nicht beeinträchtigt wird, kann die Stif- tung bestimmte Anlagen auch für Bildungs- und andere Zwecke zugänglich machen.» Die Stiftung hat in den letzten 50 Jahren in Rathausen und an diversen Standorten im Kanton Luzern Wohnhäu- ser und Arbeitsstätten eingerichtet, sodass Ende 2021 an elf Standorten insgesamt 17 Wohnhäuser und fünf Arbeitsstätten zur Verfügung stehen. Mit der Schliessung des Standortes Hergiswil bei Willisau werden es per 1. Juni 2022 noch zehn Standorte mit 16 Wohnhäusern sein. 3. Leitbild und Strategie 2030 Die neue Strategie sowie das neue Leitbilde, basierend auf der UNBRK, dem Leitbild des Kantons Luzern für Menschen mit Behinderung und den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben des Kantons Luzern wird im Laufe des Jahres 2022 abgeschlossen sein. Darum wird auf eine Darstellung der bald abgelösten Strategie 2017–2021 sowie des entsprechenden Leitbilds verzichtet. Nonprofit-Governance-Bericht
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