Jahresbericht 2020

Jahresbericht 2020 der Stiftung für Schwerbehinderte Luzern SSBL 85 keit des internen Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungs- legungsmethoden, der Plausibilität der vorge- nommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und an- gemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung vermittelt die Jahres- rechnung für das am 31. Dezember 2020 abge- schlossene Geschäftsjahr ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver­ mögens-, Finanz- und Ertragslage in Überein- stimmung mit Swiss GAAP FER und entspricht dem schweizerischen Gesetz und den Statuten. Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher Vorschriften Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen An- forderungen an die Zulassung gemäss Revi- sionsaufsichtsgesetz und die Unabhängigkeit (Art. 728 OR) erfüllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbaren Sachverhalte vorliegen. In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstandard 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Stiftungsrates ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Jahres- rechnung existiert. Wir empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen. Finanzkontrolle des Kantons Luzern Karin Fein Claude Blum Zugelassene Zugelassener Revisionsexpertin Revisionsexperte Leiterin Leitender Revisor Luzern, 7. Mai 2021

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