Jahresbericht 2020

Finanzbericht 2020 der Stiftung für Schwerbehinderte Luzern SSBL 83 36 Transaktionen mit nahestehenden Personen und Organisationen 2020 wurden der Dienststelle Soziales und Gesundheit (DISG) rund 47 . 2 Mio. CHF (Vorjahr 46 . 5 Mio. CHF) und der Dienststelle Volksschulbildung (DVS) rund CHF 527 ’ 500 (Vorjahr CHF 411 ’ 000 ) für Dienstleistungen in Rechnung gestellt. Das Honorar der Finanzkontrolle des Kantons Luzern als statutarische Revisionsstelle ist unter Punkt 38 «Revisionshonorare» ausgewiesen. Der Verein Freunde SSBL hat 2020 Spenden im Umfang von CHF 97 ’ 694 (Vorjahr CHF 0 ) getätigt. Die nahestehende Leberer-Stiftung Weidmatt Wolhusen hat der SSBL 2020 für diverse Projekte CHF 13 ’ 000 (Vorjahr CHF 10 ’ 500 ) gespendet. Marcel Schlecht, dem Ehemann von Geschäftsleitungsmit- glied Manuela Schlecht-Huber, wurden im Berichtsjahr für seine Kurstätigkeit für Kinaesthetics insgesamt CHF 39 ’ 920 (Vorjahr CHF 33 ’ 425 ) ausbezahlt. 37 Entschädigung für leitende Organe Die Entschädigungen an Stiftungsrat, Geschäftsleitung und nahestehende Personen sind ausführlich im Nonprofit- Governance-Bericht 2020 offengelegt. 2020 wurde den Stif- tungsräten/-innen für ihre Organtätigkeit als Stiftungsrat/-in, als Mitglied eines Stiftungsratsausschusses jeglicher Art von direkten und indirekten geldwerten Leistungen inklusive Spesen insgesamt CHF 157 ’ 179 (Vorjahr CHF 155 ’ 403 ) ausbezahlt, davon an die Präsidentin CHF 39 ’ 920 (Vorjahr CHF 39 ’ 805 ). Die Entschädigungen der Geschäftsleitung unterliegen der kantonalen Besoldungsordnung. Die gesamte Entschädi- gung betrug 2020 für 6 . 8 Vollzeitäquivalente CHF 1 ’ 171 ’ 024 (Vorjahr 5 . 7 Vollzeitäquivalente, CHF 1 ’ 006 ’ 366 ), davon für den Geschäftsführer CHF 216 ’ 396 (Vorjahr CHF 201 ’ 588 ). 38 Revisionshonorare Das Honorar der Finanzkontrolle des Kantons Luzern ist für 2020 mit CHF 30 ’ 000 abgegrenzt (Vorjahr CHF 29 ’ 887 ). Es wurden keine Beratungsleistungen seitens der Revisions- stelle erbracht. 39 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Zwischen dem Bilanzstichtag und dem Datum der Veröffent- lichung dieses Jahresabschlusses ist kein Ereignis eingetreten, das einen wesentlichen Einfluss auf die Jahres- rechnung 2020 hat. 40 Genehmigung der Jahresrechnung Der Stiftungsrat hat die vorliegende Jahresrechnung und die Erfolgsverwendung (Zuweisung von CHF 209 ’ 000 ans freie Kapital) anlässlich seiner Sitzung vom 7 . Mai 2021 genehmigt und zur Abgabe an die Zentralschweizerische BVG- und Stif- tungsaufsicht (ZBSA) freigegeben. Der Stiftungsrat beantragt der Stiftungsaufsicht, die vorlie- gende Jahresrechnung zu genehmigen.

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