Jahresbericht 2020

Finanzbericht 2020 der Stiftung für Schwerbehinderte Luzern SSBL 69 Für Forderungen werden Einzelwertberichtigun- gen zur Abdeckung eines konkreten Ausfall- risikos sowie pauschale Wertberichtigungen zur Berücksichtigung des allgemeinen Ausfallrisikos vorgenommen. Die Berechnung der pauschalen Wertberichtigung basiert wie folgt auf der Alters- struktur der Debitoren: Verfall < 60 Tage 0% Wertberichtigung Verfall 61–180 Tage 10% Wertberichtigung Verfall 181–360 Tage 50% Wertberichtigung Verfall > 360 Tage 100% Wertberichtigung Angefangene Arbeiten, nicht fakturierte Dienstleistungen und Vorräte Angefangene Arbeiten werden zu den kumu- lierten Selbstkosten bewertet, soweit sie den realisierbaren Nettoverkaufspreis nicht über- schreiten. Noch nicht fakturierte Dienstleis- tungen werden zu den vereinbarten Tarifen beziehungsweise erwarteten Nettoverkaufs- preisen abzüglich der jeweiligen durchschnitt- lichen Bruttomarge, soweit diese nicht in die Betriebsrechnung eingeflossen ist, bewertet. Für erfasste nicht kurante Teile an Lager wird aufgrund der Umschlagshäufigkeit eine ab- gestufte Wertberichtigung gebildet. Gekaufte Waren werden zu durchschnittlichen Einstands- kosten, selbst erstellte Erzeugnisse zu Herstel- lungskosten ausgewiesen. Eine Wertberichtigung wird gebildet, falls der realisierbare Nettover- kaufswert eines Artikels tiefer ist als der nach den oben beschriebenen Methoden errechnete Inventarwert. Erhaltene Skonti und Rückver- gütungen werden als Anschaffungspreisminde- rung erfasst. Büromaterialien sowie die Bestände an Verbrauchsmaterial und Lebensmitteln in den Wohngruppen werden nicht als Vorrat geführt, sondern beim Einkauf direkt der Betriebsrechnung belastet. Zweckgebundene Finanzmittel Der auf der Passivseite ausgeschiedene Fonds «Zweckbestimmte Spenden/Beiträge» wird gemäss Swiss GAAP FER 21, Ziff. 6 vom ope- rativen Cash und separat als zweckgebundene Finanzmittel ausgewiesen. Anlagen im Bau In Bau beziehungsweise Erstellung befindliche Sachanlagen wie auch überjährige ICT-Projekte (immaterielle Anlagen in Bau) werden nicht abgeschrieben. Erst bei der Inbetriebnahme und Zuordnung auf die entsprechenden Anlage- kategorien werden diese neu erstellten Anlagen entsprechend abgeschrieben. Sachanlagen Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt höchs- tens zu den Anschaffungs- oder Herstellungs- kosten abzüglich betriebswirtschaftlich notwen- diger Abschreibungen. Abschreibungen werden über folgende voraussichtliche Nutzungsdauer linear berechnet: • Hochbauten (Rohbau) 65 Jahre • Hochbauten (Innenausbau) 25 Jahre • Umbauten und Installationen 40 Jahre • Photovoltaik-Anlage 20 Jahre • Umbau Café, Wohnpavillons 10 Jahre • Investitionen in Mietliegenschaften 5 Jahre • Mobiliar, Ausstattungen, Maschinen 5 Jahre • Fahrzeuge 5 Jahre • Übrige Sachgüter 5 Jahre • Informatik, Kommunikationssysteme 3 Jahre Ersatzinvestitionen und Renovationen werden nur dann aktiviert, wenn diese die Nutzungs- dauer verlängern oder den Wert der Immobilie steigern. Bebaute und unbebaute Grundstücke unter den Sachanlagen werden nicht abge- schrieben. Immaterielle Werte Immaterielle Anlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten bewertet inklusive Planungs-, Projektierungs- und Entwicklungskosten. Nicht aktiviert werden vor- und nachgelagerte Kosten wie Situationsanalysen, Grundlagenforschung, Roll-out und Schulung der Mitarbeitenden. Immaterielle Anlagen werden nur dann bilanziert, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Unter- nehmen ein wirtschaftlicher Nutzen zufliesst und dieser separat von anderen Vermögensge- genständen identifiziert werden kann.

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