Mauerwerkshandbuch deutsch
92 www.ziegelindustrie.ch Verarbeitung Ausführung • Frost Das Abbindewasser ist entscheidend für die op- timale Haftung zwischen Mauermörtel und Backstein, was wiederum im Wesentlichen die Gebrauchstauglichkeit und somit auch die Risssi- cherheit bestimmt. Bei Aussentemperaturen un- ter +5° C darf ohne spezielle Massnahmen nicht gemauert werden. Speziell über Nacht muss das frisch erstellte Mauerwerk mit Dämmmatten ge- schützt werden. Es ist sicherzustellen, dass das Wasser im Mörtel während des Abbindens nicht gefriert. Frostschutzmittel dürfen dem Mörtel nur zugesetzt werden, wenn deren Eignung nachge- wiesen ist und speziell beim Sichtmauerwerk die Zusage beim Steinlieferanten eingeholt worden ist (vgl. Norm SIA 266, Ziffer 6.1.5.2/3). • Ausblühungen Unter Ausblühungen versteht man Salze, meist wasserlösliche Alkalisulfate, die durch Wasser im Mauerwerk gelöst werden, über die durch die Austrocknung hervorgerufene Feuchtigkeitswan- derung an die Wandoberfläche gelangen und sich dort während der Verdunstung ablagern. Einerseits sind Mauerwerksausblühungen im Zu- sammenhang mit den verwendeten Mörteln zu beurteilen. Aktuelle Erkenntnisse zeigen auf, dass Trockenmörtel zu keinen oder höchstens ge- ringen Ausblühungen führen, während verzö- gerte Werkfrischmörtel die Ausblühneigung fördern. Zusätzlich führen nicht abgeleitete Meteorwassereinbrüche, speziell solche, die über Betonbauteile ins Mauerwerk gelangen, zu ver- stärkten Ausblühungen. • Schutzmassnahmen Backsteinmauerwerk trocknet dank der Kapillar- eigenschaft des Tonproduktes unvergleichbar schnell aus. Dennoch muss bei starker Durchnäs- sung – im Speziellen bei zweischaligen und wärme- gedämmten Konstruktionen – mit längeren Aus- trocknungszeiten gerechnet werden. Unliebsame Diskussionen zwischen den Baubeteiligten sind die Folge. Dem Schutz des Mauerwerks kommt deshalb besondere Bedeutung zu. Für die Ausführung verantwortlich ist die Bauun- ternehmung, während der Planer oder die Bau- herrschaft die vorbeugenden Massnahmen in der Ausschreibung definiert. Als Schutzmassnahmen kommen das Abdecken von Mauerkronen, Brüstungen und Ausspa- rungen, sowie die Verhinderung von Stand- wasser auf den Betondecken in Frage, um die Durchfeuchtung der unteren Mauerwerkspar- tien zu vermeiden (vgl. auch Norm SIA 266, Ziffer 6.1.5.1). Kurzfristig mit Holzbrett Langfristig mit Plastikfolie Schutz des Mauerwerks
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