Mauerwerkshandbuch deutsch
www.ziegelindustrie.ch Verarbeitung 91 Ausführung • Zwischenwandanschlüsse Nachträglich hochgezogene Wände müssen fach- gerecht in die angrenzenden Bauteile einge- bunden werden. Dies ist gewährleistet durch je Geschoss dreimaliges Einbinden mittels Anschluss bügeln oder Mauersteinen. Bei gleichzeitigem Hochführen von angrenzenden Wänden wird die ganze Geschosshöhe im Verbund gemauert, was sich vor allem in hoch beanspruchten Zonen empfiehlt (siehe Planungsgrundlagen). • Lager- und Stossfugen Bei Verwendung von normalem Mauermörtel sind die Lager- und Stossfugen 8 bis 12 mm dick, bei Dünnbettmörtel 1 bis 3 mm dick auszuführen. Bei abweichenden Fugendicken ist nachzuweisen, dass die Anforderungen an das Mauerwerk gemäss Ziffer 3.1.3 der Norm SIA 266 eingehalten werden. Lagerfugen werden in der Regel horizontal aus- geführt. Bei speziellen Ausführungen, z.B. Gewöl- ben, sind die Lagerfugen möglichst rechtwinklig zur Hauptdruckrichtung anzuordnen, damit eine optimale Übertragung der Druckkraft gewährlei- stet ist (vgl. Norm SIA 266, Ziffer 6.1.3.1/3). • Mauerschlitze Aussparungen und Schlitze stellen eine Schwäch ung des Mauerwerks dar. Sie sind bei der Be- messung der Wände zu berücksichtigen und in den Ausführungsplänen festzuhal- ten. Haustechnische Installationen sind in Zo- nen geringer Mauerwerksbeanspruchung oder in Installationsschächten anzuordnen (vgl. NormSIA 266, Ziffer 5.1.3.6). • Schroten und fräsen von Teilsteinen Teilsteine für Standardmauerwerk können ge- schrotet werden. Ein Fräsen der Teilsteine ist zwin- gend für Leichtmauerwerke, für das Mauerwerk mit erhöhter Festigkeit, sowie für das schalldäm- mende Mauerwerk. Zweischalenmauerwerk Ausführungsregeln - Das äussere Vorsatzmauerwerk muss eine an- gemessene Dicke haben, um der Rissbildung entgegenwirken zu können (vgl. Norm SIA 266, Ziffer 5.2.1.1). - Erforderliche konstruktive Massnahmen wie Anker, Bewehrungen und Dilatationsfugen sind in speziellen Ausführungsunterlagen fest- zuhalten (vgl. Norm SIA 266, Ziffer 5.2.1.4). - Das äussere Vorsatzmauerwerk darf nicht vor- gängig aufgemauert werden (vgl. Norm SIA 266, Ziffer 6.2.1.1). Backstein-Zweischalenmauerwerk
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