z mitts drin Nr. 04/2021
Infos zur heilpädagogisch- psychiatrischen Beratung: www.lups.ch/erwachsenen-psychiatrie/ heilpaedagogisch-psychiatrische-fachstelle bestimmung eines Patienten, einer Patientin als äusserst wichtig. Freiheitseinschränkende Mass- nahmen und/oder Zwangsmassnahmen sind nur im äussersten Notfall und als Ultima Ratio möglich. Vorerst wird versucht, andere Wege zu finden. Wir definieren in internen Standards genaue Kriterien, wann und wo und wie freiheitsbeschränkende Massnahmen und/oder Zwangsmassnahmen an- gewendet werden können. Regelmässig führen wir auch ethische Fallbesprechungen durch, um zu überprüfen, ob wir auf dem richtigen Weg sind. Sie befinden sich seit Anfang 2021 in Frühpension. Wie gestalten Sie seither Ihren Lebensraum? Was hat sich verändert? Die Verantwortung, die ich als Chefarzt in den letzten fast 25 Jahren getragen habe, war sehr gross. Ich freue mich darüber, dass ich nun durch die Frühpension entlastet bin. Ich habe mehr Möglichkeiten, mein Leben selber zu gestalten, werde nicht mehr von Terminen fremd- bestimmt, und kann mehr das tun, was ich gerne möchte. Ich kann mich auch wieder über längere Zeit in ein Thema vertiefen und muss nicht ver- schiedene Themen gleichzeitig miteinander bear- beiten. Für das Gespräch danken wir Ihnen ganz herzlich und wünschen Ihnen viel Freude in Ihrem neuen Lebensraum! Damit dieser Lebensraum auch einen Schutz bieten kann, führen wir regelmässig Abteilungsversamm- lungen durch, in denen die Schwierigkeiten oder allenfalls Probleme im Zusammenleben offen dis- kutiert werden können. Die Mitarbeitenden des Behandlungsteams stellen auch klare Regeln auf wie beispielsweise keine Grenzüberschreitungen, keine Gewaltanwendungen, keine rassistischen Äusserungen usw. Das Behandlungsteam versucht, dadurch einen möglichst angstfreien Raum für Begegnungen zu schaffen. Schutz und Orientierung gehören ebenfalls zum Lebensraum, aber auch Selbstbestimmung ist ein Bestandteil eines würdevollen Lebens. Wie geht man in der Psychiatrie mit Schutz und Selbst bestimmung um? Die Selbstbestimmung hat in den letzten Jahren einen wichtigen Stellenwert in der Psychiatrie erhalten. Die Bedürfnisse des Patienten, der Patientin stehen im Mittelpunkt. Zu Beginn einer Hospitalisation werden gemeinsame Behandlungsziele erarbeitet. Eine Begegnung zwischen den Patienten/-innen und den Fachper- sonen auf Augenhöhe soll ermöglicht werden. Die gemeinsamen Behandlungsziele werden regel- mässig in Standortgesprächen überprüft und allenfalls angepasst. So kann der Patient, die Pati- entin sich jederzeit einbringen. Wie vereinbart man als Psychiater das Recht auf Selbstbestimmung und die Anwendung von Zwangs- oder freiheitseinschränkenden Massnah- men in der Psychiatrie? Wir erachten die Selbst- AMBULANT VOR STATIONÄR Menschen mit einer Intelligenzminderung haben ein vier- bis sechsmal höheres Risiko als der Durchschnitt der Bevölkerung, an einer psychischen Störung zu erkranken. Seit 2017 finden monatlich Beratungen mit einem Psychiater und einer Heilpädagogin der Psychiatrischen Klinik St. Urban in Rathausen statt. Ambulante psychiatrische Konsultationen nehmen generell eher zu, Klinikaufenthalte dafür tendenziell ab. Im Jahr 2020 wurden in der SSBL • 47 heilpädagogisch-psychiatrische Konsilien durchgeführt und • fünf Bewohnerinnen und Bewohner in der lups hospitalisiert. 19 ANSICHTEN
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