Jahresbericht 2020
Finanzbericht 2020 der Stiftung für Schwerbehinderte Luzern SSBL 81 31 Veränderung des Fondskapitals CHF 1 ’ 000 2020 2019 Zuweisungen – 903 – 707 Verwendungen 121 286 Total Veränderung zweckgebun- dene Spenden/Beiträge – 782 – 420 Zuweisungen – 98 0 Verwendungen 229 0 Total Veränderung Schwankungsfonds 131 0 Total Veränderung Fondskapital – 651 – 420 Bei den Zuweisungen konnten im Berichtsjahr CHF 513 ’ 000 für Infrastrukturverbesserungen, CHF 233 ’ 000 für Erwach- sene mit schweren Behinderungen und CHF 157 ’ 000 für das Kinderhaus Weidmatt eingelegt werden. Die Verwendungen decken die Direkthilfe der zweckgebun- denen Fonds für Erwachsene mit schweren Behinderungen, für das Kinderhaus Weidmatt, für die Tagesbeschäftigten Triva und für Infrastrukturverbesserungen. COVID- 19 -be- dingt wurden 2020 weniger zweckgebundene Ausgaben wie beispielsweise Ferien und Ausflüge getätigt. Die Veränderung des Schwankungsfonds betrifft die Ergeb- nisse aus den Sparten SEG und Nebenbetriebe/Kultur. 32 Fundraising- und administrativer Aufwand im Verhältnis zum Betriebsaufwand CHF 1 ’ 000 2020 2019 Total Betriebsaufwand inkl. Abschreibungen 69 ’ 702 69 ’ 907 Fundraising-Aufwand 162 149 in % Betriebsaufwand 0.2% 0.2% Übriger administrativer Aufwand 5 ’ 166 4 ’ 888 in % Betriebsaufwand 7.4% 7.0% Total Fundraising- und administrativer Aufwand 5 ’ 328 5 ’ 037 in % Betriebsaufwand 7.6% 7.2% Projekt- und Dienstleistungsaufwand 64 ’ 374 64 ’ 870 in % Betriebsaufwand 92.4% 92.8% Die angewandte Methode zur Berechnung richtet sich nach den Richtlinien der ZEWO und basiert auf der Zuweisung aller Kostenstellen der SSBL nach den vorgegebenen Kriterien. Die Einhaltung der ZEWO-Richtlinien ist nicht Gegenstand der gesetzlichen Prüfung durch die Revisionsstelle. 33 Eventualverbindlichkeiten CHF 1 ’ 000 31 . 12 . 2020 31 . 12 . 2019 Bürgschaften, Garantieverpflich- tungen und Pfandbestellungen zugunsten Dritter 0 0 Weitere Verpflichtungen mit Eventualcharakter 3 ’ 787 4 ’ 162 Total 3 ’ 787 4 ’ 162 Es handelt sich um die Verpflichtung erhaltener Baubeiträge des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) Bern, die bei einer allfälligen Veräusserung oder Umnutzung der Lie- genschaften innerhalb von 25 Jahren zurückbezahlt werden müssen. Die Verpflichtung reduziert sich um jährlich 1 / 25 . Die letzten Verpflichtungen laufen 2033 aus.
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