Jahresbericht 2020

72 Finanzbericht 2020 der Stiftung für Schwerbehinderte Luzern SSBL Schwankungsfonds Dem Schwankungsfonds SEG wird seit dem Geschäftsjahr 2019 der während des Betriebsjahres resultierende Mehrertrag aus den einzelnen Bereichen zugewiesen. Verluste sind bis zu einem Saldo von 0 aus dem Schwankungsfonds SEG zu decken. Den Schwankungsfonds übersteigende Verluste werden im Eigenkapital als Verlustvortrag SEG ausgewiesen. Dem Schwankungsfonds Nebenbetriebe/Kultur wird der Erfolg der Sparte Nebenbetriebe und Kultur zugewiesen oder belastet. Einbezahltes Stiftungskapital Das Stiftungskapital von CHF 220’000 wurde von den Gründern/-innen am 16. November 1971 einbe- zahlt. Gestützt auf den Entscheid vom 25. Sep- tember 1990 des Regierungsrates des Kantons Luzern als Aufsichtsbehörde hat die Stiftung auf dem Weg der Fusion in analoger Anwendung von OR Art. 748 und aufgrund der Bilanzen per 31. Dezember 1988 sämtliche Aktiven und Passi- ven der Stiftung «Erziehungsheim Rathausen», in Rathausen, Gemeinde Ebikon, übernommen. Das Stiftungskapital erhöhte sich aufgrund dieser Fusion um CHF 40’000 auf CHF 260’000. Freies Kapital Das erarbeitete freie Kapital repräsentiert die nicht tariflich bedingten Jahresüberschüsse, generiert durch nicht verwendete freie Spenden und Legate. Interne Leistungsverrechnungen (ILV) Der interne Dienstleistungs- und Warenaus- tausch ist reglementiert und basiert auf dem Selbstkostenprinzip, das heisst Marktpreis ab- züglich marktübliche Marge. Unentgeltliche Leistungen (Freiwilligeneinsatz) Möglichkeiten für Freiwilligeneinsätze sind: Spaziergänge, Fahrdienst, Einkaufen, Beglei- tung (Coiffeur, Gottesdienst, Kaffee trinken), Unterhaltung (Kartenspiele, Würfelspiele usw.), Mithilfe in Projektwochen, Unterstützung bei Haushaltsarbeiten, Kochen von Mahlzeiten oder Arbeiten im Garten- und Gebäudeunterhalt, Unterhalt von Fahrzeugen. Die freiwilligen Hel- ferinnen und Helfer erhalten als Anerkennung einen Freiwilligenausweis mit den geleisteten Stunden. Die effektiven Spesen werden ver- gütet. Der Freiwilligeneinsatz wird ausgewertet. Das regelmässige Gespräch – einzeln oder angeleitet in Gruppen – dient dem Erfahrungs­ austausch, der gegenseitigen Unterstützung und der Auswertung des geleisteten Einsatzes. Transaktionen mit nahestehenden Personen Diese werden im Nonprofit-Governance-Bericht offengelegt. Als nahestehende Person (natürli- che oder juristische) wird ferner betrachtet, wer direkt oder indirekt einen bedeutenden Einfluss auf finanzielle oder operative Entscheidungen ausüben kann oder mit Organmitgliedern ver- bunden ist. Ausserbilanzgeschäfte Die Ausserbilanzgeschäfte beinhalten Eventual- verpflichtungen und Pfandrechte sowie weitere nicht zu bilanzierende Verpflichtungen, insbe- sondere Bürgschaften und Pfandbestellungen gemäss OR Art. 663b Abs. 2 (in der Regel an kreditgebende Banken) sowie operative Lea- singverträge (ohne Zinskosten). Die Bewertung erfolgt per Bilanzstichtag zum Jahresendkurs aufgrund der vorhandenen Verträge. Erläuterungen zur Jahresrechnung

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