Jahresbericht 2020

70 Finanzbericht 2020 der Stiftung für Schwerbehinderte Luzern SSBL Immaterielle Werte werden über folgende Nutzungsdauern linear abgeschrieben: • Software, Software-Lizenzen 3 Jahre • Patente, Marken- und Vertragsrechte 3 Jahre • Übrige immaterielle Werte 3 Jahre Ausserbetriebliche Liegenschaften Die Liegenschaften werden im Sinne von FER 18, Ziff. 14 als Renditeliegenschaften klassifi- ziert. Dabei handelt es sich um nicht betriebs- notwendige Objekte, die über einen längeren Zeitraum gehalten und bewirtschaftet werden. Baulandreserven, deren künftige Nutzung noch nicht feststeht, werden ebenfalls als Anlage- immobilien klassiert. Die Bewertung der Anla- geliegenschaften erfolgt zum Anschaffungs- wert oder zum tieferen Marktwert. Allfällig über den Anschaffungswerten liegende höhere Marktwerte werden zu Informationszwecken in der entsprechenden Erläuterung ausgewiesen. Wertminderung von Vermögenswerten (Impairment) Mindestens zu jedem Bilanzstichtag wird beur- teilt, ob Anzeichen einer Wertbeeinträchtigung der Buchwerte der Aktiven zu berücksichtigen sind. Liegen Indikatoren einer nachhaltigen Werteinbusse vor, wird eine Berechnung des realisierbaren Wertes durchgeführt (Impair- ment-Test). Ein Verlust aus Wertbeeinträchti­ gung wird erfolgswirksam erfasst, falls der aktuelle Buchwert höher ist als der erzielbare beziehungsweise kalkulierte Wert. Fremdkapital Aufgenommene Fremdmittel werden zum Nominalwert bilanziert. Finanzverbindlichkeiten setzen sich aus verzinslichen Kontokorrent­ krediten von Banken und Finanzleasingverbind­ lichkeiten sowie aus verzinslichen und nicht- verzinslichen Darlehen Dritter zusammen. Ver- bindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden zum Nominalwert bewertet. Vorauszahlungen Vorauszahlungen von Kunden werden in den übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten separat erfasst und zum Zeitpunkt der Fakturierung beziehungsweise des Schlussrechnungsein- gangs gegen diese nettiert. Vorauszahlungen an Lieferanten für Anlagen im Bau werden – sofern wesentlich, d. h. grösser als 0.25 Mio. CHF und länger als sechs Monate – unter diesen aktiviert. Übrige Vorauszahlungen an Lieferanten sind unter «Übrige kurzfristige Forderungen» aus- gewiesen. Rückstellungen Rückstellungen sind wahrscheinliche Verpflich- tungen, die bezüglich Fälligkeit und Höhe noch ungewiss sind, jedoch im folgenden Geschäfts- jahr oder später anfallen sollten. Sie sind vom Management auf Basis des ungünstigsten Werteszenarios sowie der höchstmöglichen Eintrittswahrscheinlichkeit zu bestimmen. Neue Rückstellungsfälle beziehungsweise allfällige bestehende Rückstellungswerte sind gemäss diesen Managementeinschätzungen erfolgswirk- sam einzubuchen beziehungsweise anzupassen. Beiträge für realisierte Infrastrukturen Die Rückstellung der Beiträge für realisierte Infrastrukturen bezwecken die Deckung der jährlichen Abschreibungen in der Erfolgs- rechnung in den Folgejahren. Im Anlagespiegel des Finanzberichts ist der zweckgebundene Finanzierungsanteil gemäss Swiss GAAP FER 21.6 auszuweisen. Die Beiträge werden in der Höhe der jährlichen Abschreibungsquote der spendenfinanzierten Sachanlage über die passivierten Beiträge für realisierte Infrastruk- turen abgebaut. Steuern Die Stiftung ist von der Gewinnbesteuerung befreit. Somit bestehen auch keine latenten Steuern. Es besteht jedoch keine Beitragsbe- freiung von der Grundstückgewinnsteuer, der Mehrwertsteuer und der Verrechnungssteuer. Erläuterungen zur Jahresrechnung

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