Jahresbericht 2020

68 Finanzbericht 2020 der Stiftung für Schwerbehinderte Luzern SSBL Erläuterungen zur Jahresrechnung Rechnungslegungs- und Bewertungsgrundsätze Allgemeines Unter dem Namen Stiftung für Schwerbehinder- te Luzern SSBL besteht eine Stiftung im Sinne von Artikel 80 ff. (personifiziertes Zweckvermö- gen) des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, mit Sitz in Ebikon. Zweck ist die Förderung der sozialen Eingliederung behinderter Menschen sowie deren Begleitung in allen Lebensbereichen. Die Stiftung bietet Wohn-, Förder- und Be- schäftigungsmöglichkeiten sowie integrative Massnahmen für Erwachsene und Kinder im Vorschulalter mit geistiger Behinderung an. Soweit die Erfüllung des Stiftungszwecks nicht beeinträchtigt wird, kann die Stiftung bestimm- te Anlagen auch für Bildungszwecke und andere Zwecke zugänglich machen. Aufgrund der Überschreitung der Schwellenwerte gemäss OR Art. 727, Abs. 1, Ziff. 2 unterliegt die SSBL einer ordentlichen Revision. Basis der Rechnungslegung Die Rechnungslegung erfolgt per Bilanzstichtag 31. Dezember in Übereinstimmung mit Art. 961 ff. des Obligationenrechts, dem Gesetz über so- ziale Einrichtungen (SEG) des Kantons Luzern, dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER sowie den nachfolgenden Rechnungsle- gungs- und Bewertungsgrundsätzen. Die Offen- legung ist identisch mit der internen Bericht- erstattung (Management Approach). Wichtige Annahmen und Quellen von Unsicher- heiten bei den Einschätzungen Die Rechnungslegung erfordert vom Manage- ment auch Schätzungen und Annahmen, die die Höhe der ausgewiesenen Aktiven und Passiven sowie Eventualverbindlichkeiten und -forderun- gen zum Zeitpunkt der Bilanzierung, aber auch Aufwendungen und Erträge der Berichtsperiode beeinflussen. Die Annahmen und Einschätzungen beruhen auf Erkenntnissen aus der Vergangen- heit und verschiedenen Faktoren, die unter den gegebenen Umständen als zutreffend erachtet werden. Die effektiv später eintreffenden Er- gebnisse können von diesen Schätzungen ab- weichen. Die Annahmen und Einschätzungen werden laufend überprüft und gegebenenfalls angepasst. Das Anlagevermögen sowie die übrigen Aktiven werden bei Anzeichen von Wertverminderung überprüft. Zur Beurteilung, ob eine Wertverminderung vorliegt, werden Einschätzungen und Beurteilungen des Manage- ments vorgenommen. Brutto- und Nettoumsatz Erträge aus Dienstleistungen und Verkäufen werden zum Zeitpunkt erfasst, in dem die Leistungen erbracht oder die Produkte geliefert wurden, nach Abzug von Erlösminderungen und Mehrwertsteuer. Die Erträge werden leis- tungs- und periodengerecht abgegrenzt. Spenden und Legate werden zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs erfasst, wobei unterschieden wird, ob diese einer Zweckbestimmung unter- liegen oder nicht. Die wichtigsten Erlösquellen der SSBL sind: • Kantone und Gemeinden: 70 Prozent • Selbstzahler (Kostgeld): 25 Prozent • Spenden/Beiträge/diverse Erträge: 5 Prozent Die Prozentangaben sind durchschnittliche Angaben über die letzten Jahre. Bei den Erlösen von Kantonen und Gemeinden überwiegt klar der innerkantonale Anteil mit rund 95 Prozent gegenüber dem ausserkantonalen Anteil mit rund fünf Prozent. Aufwände Die Aufwände werden leistungs- und perioden- gerecht abgegrenzt. Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel enthalten Kassenbestände, Postkonto und Bankguthaben. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert.

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