Jahresbericht 2020

36 Nonprofit-Governance-Bericht 2020 der Stiftung für Schwerbehinderte Luzern SSBL Entschädigungsregelung Die Entschädigungen von Mitarbeitenden erfol- gen gemäss der kantonalen Besoldungsordnung. Die Honorare der Stiftungsräte wurden mit dem zuständigen Regierungsrat vereinbart, erfüllen die Kriterien der ZEWO und sind Bestandteil des Organisationsreglements. Entschädigung amtierende Stiftungsräte/ -innen 2020 wurden den neun Stiftungsräten/-innen für ihre Tätigkeiten von neun Stiftungsrats- sitzungen und Workshops (Vorjahr 7), von 25 Stiftungsratsausschuss-Sitzungen (Vorjahr 32) sowie von diversen Repräsentationsaufgaben insgesamt CHF 157’179 (Vorjahr CHF 155’403), davon an die Präsidentin CHF 39’920 (Vorjahr CHF 39’805), als direkte und indirekte geldwer- te Leistungen inklusive Spesen ausbezahlt. Entschädigung ehemalige Stiftungsräte/ -innen Ausgetretene Stiftungsräte/-innen haben in den letzten zwei Jahren keine weiteren Zahlungen erhalten. Geschäftsleitung Die gesamte Entschädigung betrug 2020 für 6.8 Vollzeitäquivalente CHF 1’171’024 (Vor- jahr 5.7 VZÄ, CHF 1’006’366), davon für den Geschäftsführer CHF 216’396 (Vorjahr CHF 201’588). Die Entschädigung beinhaltet eine zusätzliche Stelle und eine Sonderprämie aufgrund der Pandemie. Entschädigungen nahestehende Personen und Organisationen 2020 wurden der Dienststelle Soziales und Ge- sellschaft (DISG) rund 47.2 Mio. CHF (Vorjahr 46.5 Mio. CHF) und der Dienststelle Volksschul- bildung CHF 527’500 (Vorjahr CHF 411’000) für Dienstleistungen in Rechnung gestellt. Das Honorar der Finanzkommission des Kan- tons als statutarische Revisionsstelle ist unter Punkt 8 Aufsicht – Revision offengelegt. Die Spenden der Leberer-Stiftung Weidmatt sind auf Seite 51 offengelegt. Der Verein Freunde SSBL hat 2020 Spenden im Umfang von CHF 97’694 getätigt. Dem Ehemann von Manuela Schlecht-Huber wurden für seine Kurstätigkeit für Kinaesthetics ins- gesamt CHF 39’920 (Vorjahr CHF 33’425) aus- bezahlt. Beim Vergabeentscheid war Manuela Schlecht-Huber in den Ausstand getreten. Organdarlehen Es bestehen keine Organdarlehen an Mitglieder des Stiftungsrats oder an Mitglieder der Ge- schäftsleitung. 6. Risikomanagement Organisation, Zuständigkeit und Instrumente Der Stiftungsrat definiert, wie Risiken effektiv und effizient gehandhabt werden sollen. Er beurteilt diese jährlich nach einer einheitlichen Methodik, die sich an das COSO-Modell an- lehnt. Er ist auch für die Risikoeinschätzung und Durchsetzung der Massnahmen verantwortlich und wird durch den Verantwortlichen für Ma- nagementsupport in der Umsetzung unterstützt. Der Stiftungsrat hat an seiner Sitzung vom 12. März 2021 eine erneute Risikobeurteilung vor- genommen, die Risikoeignerschaft an Stiftungs- rat und Geschäftsleitungsmitglieder zugeteilt und die vorgeschlagenen Massnahmen vereinbart. Der Risikobericht fliesst auch in die laufende Strategieentwicklung 2022 bis 2025 ein. Beurteilung des internen Kontrollsystems Ein internes Kontrollsystem (IKS) ist für die SSBL aufgrund der gesetzlichen Grössenkriterien notwendig. Das IKS wird durch das NPO-Excel- lence-QM-System (basierend auf ISO 9001) unterstützt. Es obliegt den entsprechenden Linienvorgesetzten, die Einhaltung der vorgege- benen Kontrollen zu überwachen. Der verant- wortliche Managementsupport überprüft die Umsetzung des gesetzlich vorgeschriebenen IKS stichprobenweise und beurteilte für 2020 die Wirksamkeit zuhanden Geschäftsleitung und Stiftungsrat als ausreichend und wirtschaftlich. Er bestätigt, dass alle AHV- und Pensionskassen- beiträge sowie Krankentaggeld-Prämien ordnungsgemäss bezahlt sind. Nonprofit-Governance-Bericht

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