Jahresbericht 2020

30 Nonprofit-Governance-Bericht 2020 der Stiftung für Schwerbehinderte Luzern SSBL 1. Grundlagen des Nonprofit-Governance- Berichts Der Begriff Nonprofit Governance Allgemein versteht man unter Nonprofit Gover­ nance, auch NPO Governance genannt, eine über Managementfunktionen hinausgehende Globalsteuerung von Nonprofit-Organisatio- nen (NPO). Während Corporate Governance in erster Linie Herrschafts- und Verwaltungs- strukturen in Kapitalgesellschaften bezeichnet, schliesst Nonprofit Governance multiple, nicht gewinnorientierte Organisationsformen, z. B. Stiftungen, mit ein. Die Nonprofit Governance ist auf multidimensionale Zielsysteme und die Berücksichtigung der Interessen von Dritten sowie auf Stiftungsauftrag und Leistungsauf- träge ausgelegt, wohingegen die Corporate Governance überwiegend finanzwirtschaftliche Zielsetzungen im Sinne von Eigentümerstrategie und Anlegerschutz verfolgt. Nonprofit Governance bei der SSBL Die SSBL wird gemäss den Leitlinien der aktuellen, in der Schweiz üblichen Nonprofit- Governance-Regeln geführt. Die nachfolgen- den Offenlegungen sollen die Ansprüche aller Stakeholder abdecken. Zusätzlich zum beste- henden Organisationsreglement wurden per 30. März 2020 ein neues Geschäftsreglement sowie ein neues Anlagereglement vom Stiftungs- rat in Kraft gesetzt. Beide Dokumente sind auf www.ssbl.ch/publikationen offengelegt. Alle Angaben betreffen den Stand per 31. Dezember 2020, mit Ausnahme der Informationen über die Organmitglieder und das Kader, die im Sinne der Aktualität den Stand per 1. Mai 2021 ausweisen. Entwicklung der Stiftung für Schwerbehinderte Luzern SSBL Die Stiftung wurde am 16. November 1971 mit einem Stiftungskapital von 220’000 Franken vom Kanton Luzern (45.5 Prozent), dem Ver- ein der Eltern und Freunde geistig Behinderter Luzern, heute insieme (22.7 Prozent), der Ver- einigung der Eltern cerebralgelähmter Kinder, Luzern, heute Cerebral (18.2 Prozent), und von pro infirmis Luzern (13.6 Prozent) gegründet. Ab 1983 hat die Stiftung die leerstehenden Räumlichkeiten des ehemaligen Klosters Rathausen von der Stiftung Erziehungsheim Rathausen gemietet. Gestützt auf den Entscheid vom 25. September 1990 des Regierungsrates hat die SSBL sämtliche Aktiven und Passiven der kantonalen Stiftung «Erziehungsheim Rathausen» per 31. Dezember 1988 übernommen. Aufgrund dieser Fusion hat der Kanton insgesamt 53.8 Prozent zum heutigen Stiftungskapital beigetragen. Die Stiftung wurde in der Folge in die Steuerung der Beteiligungen des Kantons aufgenommen. Der Zweckartikel der Statuten lautet: «Die Stiftung bezweckt die Förderung der sozialen Eingliederung behinderter Menschen sowie deren Begleitung in allen Lebensbe- reichen; Anbieten von Wohn-, Förder- und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie integrative Massnahmen für Erwachsene und Kinder im Vorschulalter mit geistiger Behinderung. Soweit die Erfüllung des Stiftungszwecks nicht be- einträchtigt wird, kann die Stiftung bestimmte Anlagen auch für Bildungs- und andere Zwecke zugänglich machen.» Die Stiftung hat in den letzten 30 Jahren in Rathausen und an diversen Standorten im Kanton Luzern Wohnheime und Arbeitsstätten eingerichtet, sodass Ende 2020 an zwölf Standorten insgesamt 17 Wohnhäuser und fünf Arbeitsstätten zur Verfügung stehen. Nonprofit-Governance-Bericht

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