Abenteuer in Afrika - Safaris und mehr

248 Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebe- dingungen (nachfolgend «AGB») regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen (nach- folgend «Kunde») und der African Green- land Safaris & Travel GmbH (nachfolgend «Veranstalter», «wir», «uns», «unsere») ge- nannt. Bei vermittelten Leistungen Dritter wie Leistungen anderer Reiseveranstalter oder Einzelleistungen wie Hotel oder Flug schlies- sen Sie den Vertrag direkt mit den entspre- chenden Unternehmen ab, und wir sind nicht Vertragspartei. 1. Vertragsabschluss 1.1 Abschluss des Reisevertrages Der Vertrag zwischen Ihnen und dem Ver­ anstalter kommt mit der telefonischen oder persönlichen Anmeldung (nachfolgend «Buchung») direkt beim Veranstalter oder bei Ihrem Reisebüro zustande. Mit der Buchung bestätigen Sie, diese AGB gelesen und vollständig akzeptiert zu haben. Ebenfalls als Zustimmung zu diesen AGB gilt eine Voraus- oder Anzahlung. Als Vertragspartner des Ver- anstalters haften Sie für sämtliche Reiseteil- nehmer / -innen, die Sie zur Reise anmelden. 1.2 Leistungen und Änderungen Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Angaben in der Reise­ bestätigung / Rechnung. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Veran- stalter. 2. Preise und Zahlungsbedingungen 2.1 Preise Die Preise für Reisearrangements ersehen Sie aus Prospekt, Preisliste oder Offerte. Sie ver- stehen sich, wenn nichts anderes erwähnt ist, pro Person in Schweizer Franken, mit Unter- kunft im Doppelzimmer. 2.2 Zahlungskonditionen Vorbehältlich anderer Abmachung sind 50% des Rechnungsbetrages innerhalb von 10Ta- gen nach Erhalt der Rechnung / Bestätigung zu begleichen. Die restlichen 50% müssen 45 Tage vor Abreise bezahlt werden. Bei kurzfristigen Buchungen weniger als 30 Tage vor der geplanten Abreise ist der gesamte Betrag anlässlich des Vertragsabschlusses zu bezahlen. Bei obgenannten Zahlungs- terminen handelt es sich um Verfalltage(Art. 102 Abs. 2 OR). Bei nicht rechtzeitiger Zahlung geraten Sie ohne Mahnung in Verzug und ist der Veranstalter berechtigt, die Reise- leistung zu verweigern und die Annullations- bedingungen anzuwenden. Die Reiseunter- lagen werden Ihnen erst nach vollständiger Zahlung zugestellt. 3. Umbuchung und Änderungen durch den Reisenden 3.1 Umbuchung Bei jeglichen Änderungen wie Namens­ änderung, Änderung des Reisedatums, Um- buchung der Unterkunft oder des Mietwagens etc. erheben wir neben den dadurch entste- henden Mehrkosten eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 pro Person. 3.2 Ausnahmen Für Flugscheine und gewisse Landleistungen gelten besondere Umbuchungs- und Ände­ rungsbestimmungen. Diese besonderen Bestimmungen werden in unserer Reisebe- stätigung / Rechnung erwähnt. 4. Annullierung durch den Reisenden 4.1 Meldung Falls Sie Ihre Reise nicht antreten können, müssen Sie dies dem Veranstalter oder Ihrem Reisebüro durch einen eingeschriebenen Brief mitteilen. Massgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Bei einem Rücktritt haben wir, bzw. die in der Reisebestätigung / Rech- nung aufgeführten Reiseveranstalter, Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäss den geltenden Annullationsbedingungen. 4.2 Bearbeitungsgebühren Bei Annullierung oder Teilannullierung einer bestätigten Buchung erheben wir eine Be- arbeitungsgebühr von CHF 100.00 pro Per- son. Zusätzlich werden Annullierungskosten gemäss Ziffer 4.3 verrechnet und fällig. 4.3 Annullierungskosten Bei Annullierung oder Teilannullierung einer bestätigten Buchung erheben wir zusätzlich zu der Bearbeitungsgebühr (Ziffer 4.2) folgende Annullierungskosten in Prozenten des gesam- ten Rechnungsbetrages: 4.3.1 Annullierungskosten Bis 66 Tage vor Reisebeginn: 30% 65 bis 31 Tage vor Reisebeginn: 50% 30 bis 0 Tage vor Reisebeginn: 100% Für einzelne Leistungen oder zu bestimm- ten Jahreszeiten / Hochsaisonperioden gel- ten spezielle Annullierungsbedingungen. Diese werden Ihnen vor Vertragsschluss mitgeteilt. Details finden Sie auf unserer Reisebestätigung / Rechnung. 4.3.2 Annullierung Flug Bei der Annullierung einer definitiven Flugbuchung erheben wir eine Gebühr von CHF 100.00 pro Person. Nach Ausstellung der Flugscheine gelten die Bedingungen des ent- sprechenden Flugtarifes bzw. der Fluggesell- schaft. Für Internet- und andere Spezialtarife ist in der Regel keine Rückerstattung möglich. 4.4 «No-Show» – Nichterscheinen Wenn Sie einen Flug, Zug oder ein Schiff ver- passen, besteht kein Anspruch auf Rücker- stattung des Reisepreises. Die Beförderungs- pflicht entfällt. Verpassen Sie den Rückflug, so müssen Sie auf eigene Kosten einen anderen Rückflug buchen. Dies gilt insbesondere auch bei Flugplanänderungen. Das Risiko von Ver- spätungen trägt der Kunde. 4.5 Sie brechen die Reise ab Brechen Sie die Reise ab oder annullieren Sie an Ort und Stelle einzelne Leistungen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Sofern die Leistungsträger vor Ort für die von Ihnen nicht bezogenen Leistungen eine Rückerstattung vornehmen, erhalten Sie von uns eine Rücker- stattung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr nach Ziffer 3.1. Für allfällige Rückvergütungen benötigen wir eine schriftliche Bestätigung der betroffenen Leistungsträger. 5. Annullierung der Reise durch den Veranstalter Eine Annullierung durch den Veranstalter hat spätestens 4 Wochen vor Abreise zu erfolgen. Vorbehalten bleiben höhere Gewalt, Unruhen, Streik sowie andere Umstände, welche es als ratsam erscheinen lassen, dass in Ihrem Inter- esse auf die Durchführung der Reise verzichtet wird. Bei einer Annullierung durch uns erhal- ten Sie den Reisepreis vollständig zurück. Aus den gleichen Gründen kann auch eine Reise abgebrochen werden. Bei Abbruch der Reise vergüten wir Ihnen die nicht bezogenen Leis- tungen. Wird bei einer Reise eine Mindestteil- nehmerzahl vorgeschrieben, so ist diese bei der Reiseausschreibung im Katalog publiziert. Bei Nichterreichen der vorgesehenen Mindest- teilnehmerzahl wird die Reise bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn abgesagt und Sie erhalten den einbezahlten Betrag zurück. Bei Annullierung der Reise wegen höherer Gewalt oder Nichterreichen der Mindestteilnehmer- zahl sind weitergehende Schadenersatzan- sprüche ausgeschlossen. 6. Pass-, Visa- und Impfbestimmungen Sie sind für die Einhaltung der einschlägi- gen Einreise- und Beförderungsbestimmun- gen (Gültigkeit Reisepass, Visa, Gesundheit, Impfungen etc.) selbst verantwortlich. Der Veranstalter informiert Sie über die Pass- und Visaerfordernisse sowie über gesundheitliche Formalitäten und evtl. Impfungen via Reise- katalog oder Reisebestätigung /Rechnung. Wir übernehmen keine Haftung für die Verletzung solcher Mitwirkungspflichten des Kunden. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. 7. Sicherheitsvorschriften Aufgrund der freilebenden Wildtiere bergen Safaris naturgemäss ein erhöhtes Gefahren- potential. Unsere speziell geschulten Guides werden Sie über das angemessene Verhalten vor, während und nach der Safari hinweisen. Diese Sicherheitshinweise sind unbedingt einzuhalten. Dazu zählt insbesondere, unter keinen Umständen das Fahrzeug während einer Safari zu verlassen. Dasselbe gilt für das Hotelgelände, das nicht ohne ausdrückliche Zustimmung einer geschulten Person verlas- sen werden darf. 8. Preis- und Programmänderungen Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibun- gen, Preise etc. in den Prospekten und Preis- listen sowie im Internet jederzeit zu ändern. Sollte dies der Fall sein, informiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss. Mit Ihrer Buchung haben Sie die geänderten Be- dingungen akzeptiert.

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